Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kliniken-heidenheim.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Formulare und Dokumente, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Die Webseite enthält keine Sprunglinks und keine WAI-ARIA-Landmarks. Somit besteht derzeit nicht die Möglichkeit Bereiche der Webseite direkt anzuspringen oder zu überspringen.
  • Die verwendete Programmiersprache auf der Webseite erleichtert die Nutzung von Browsern und Screenreadern derzeit nicht vollständig.
  • Eine Erläuterung der Webseite in Gebärdensprache DGS sowie eine Erläuterung der Webseite in leichter Sprache, befinden sich für das Klinikum Heidenheim in Planung.
  • Nicht alle Bilder und Grafiken sind mit einem Text (Alternativtext) versehen, der sie aussagekräftig beschreibt.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von kliniken-heidenheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

 
 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.08.2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.08.2023 überprüft.

 
 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie gerne direkt unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Katja Hertwig
Unternehmenskommunikation

Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
Schloßhaustraße 100
89522 Heidenheim

Tel.: 07321 33-94028
E-Mail: katja.hertwig@kliniken-heidenheim.de

 
 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Unternehmenskommunikation des Klinikums Heidenheim wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Unternehmenskommunikation des Klinikums Heidenheim nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 LBGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.